Finanzlexikon

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Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die gesetzliche Krankenkasse, kurz GKV, ist für die Grundversorgung im Krankheitsfall und der Minderung des finanziellen Risikos der Mitglieder zuständig. Es werden drei Gruppen innerhalb der GKV unterschieden: Pflichtversicherte, freiwillige Versicherte und Familienversicherte.