Finanzlexikon

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Neuwerterstattung

Abhängig von der Versicherungssparte wird bei Verlust oder bei Totalschaden der Neuwert oder der Zeitwert erstattet. Der Neuwert wird beispielsweise bei der Hausrat- oder Gebäudeversicherung erstattet und der Zeitwert bei einer Versicherung für Fahrrad oder Auto.

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